🚫 Fake-Abmahnungen erkennen – und richtig reagieren
Ein Ratgeber von RR Medienagentur In den letzten Monaten häufen sich E-Mails, in denen angebliche „Geschäftspartner“ oder „Anwälte“ mit rechtlichen Schritten drohen, weil man sie angeblich „unerlaubt kontaktiert“ habe. Oft wird eine sofortige Zahlung verlangt, um eine angebliche Abmahnung zu vermeiden. Doch Vorsicht: Diese Schreiben sind meist reine Betrugsversuche! ❗ Woran man Fake-Abmahnungen erkennt Keine Anwaltskanzlei oder Briefkopf Keine konkrete Rechtsgrundlage genannt Private IBAN oder Kontodaten Aufforderung zur schnellen Zahlung (z. B. 500 € „bis Freitag“) Schlechte Rechtschreibung und unprofessioneller Ton ✅ Was Sie tun sollten Nicht zahlen! Nicht antworten! E-Mail sichern (Screenshot oder PDF) An Verbraucherzentrale oder Polizei weiterleiten Optional: Im Spam- oder „Unsinn“-Ordner archivieren. ⚙️ Rechtlicher Hintergrund Daten aus einem öffentlichen Impressum (§ 5 TMG) dürfen für sachliche, geschäftsbezogene Kommunikation genutzt werden – z. B. um einem Unternehmen passende Dienstleistungen anzubieten.Das ist kein Datenschutzverstoß und keine unzulässige Werbung, solange der Inhalt seriös, branchennah und nicht aufdringlich ist. 💬 Fazit Lassen Sie sich von Drohmails nicht einschüchtern.Eine echte Abmahnung wird immer von einer echten Anwaltskanzlei per Post zugestellt – niemals per E-Mail mit einer privaten IBAN. RR Medienagentur steht für seriöse Kommunikation und professionelle Onlinewerbung, nicht für Angstmacherei.








