Ein Ratgeber von RR Medienagentur
In den letzten Monaten häufen sich E-Mails, in denen angebliche „Geschäftspartner“ oder „Anwälte“ mit rechtlichen Schritten drohen, weil man sie angeblich „unerlaubt kontaktiert“ habe. Oft wird eine sofortige Zahlung verlangt, um eine angebliche Abmahnung zu vermeiden.
Doch Vorsicht: Diese Schreiben sind meist reine Betrugsversuche!
âť— Woran man Fake-Abmahnungen erkennt
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Keine Anwaltskanzlei oder Briefkopf
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Keine konkrete Rechtsgrundlage genannt
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Private IBAN oder Kontodaten
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Aufforderung zur schnellen Zahlung (z. B. 500 € „bis Freitag“)
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Schlechte Rechtschreibung und unprofessioneller Ton
âś… Was Sie tun sollten
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Nicht zahlen!
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Nicht antworten!
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E-Mail sichern (Screenshot oder PDF)
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An Verbraucherzentrale oder Polizei weiterleiten
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Optional: Im Spam- oder „Unsinn“-Ordner archivieren.
⚙️ Rechtlicher Hintergrund
Daten aus einem öffentlichen Impressum (§ 5 TMG) dürfen für sachliche, geschäftsbezogene Kommunikation genutzt werden – z. B. um einem Unternehmen passende Dienstleistungen anzubieten.
Das ist kein Datenschutzverstoß und keine unzulässige Werbung, solange der Inhalt seriös, branchennah und nicht aufdringlich ist.
đź’¬ Fazit
Lassen Sie sich von Drohmails nicht einschĂĽchtern.
Eine echte Abmahnung wird immer von einer echten Anwaltskanzlei per Post zugestellt – niemals per E-Mail mit einer privaten IBAN.
RR Medienagentur steht für seriöse Kommunikation und professionelle Onlinewerbung, nicht für Angstmacherei.



